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Silke Bailer 
Röschweg 23
Remseck a. N.
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An alle Abmahnanwälte:

Wichtig: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt ! Bitte alle Beanstandungen per Email ohne Kostennote mitteilen, diese werden umgehend behoben. 

Unberechtigte Abmahnungen wegen Bereicherung von dubiosen Abmahnanwälten werden von uns zur Anzeige gebracht!

Abmahnung: Besonderheiten im Internet

Seit einigen Jahren nutzen einige dubiose Rechtsanwälte die Kostenerstattungsgarantie bei Abmahnungen zur eigenen Bereicherung. Die im deutschen Gesetz (beispielsweise § 13 Abs. 5 UWG) vorgesehenen Einschränkungen des Klagerechts scheitern in der Praxis häufig daran, dass die zu Unrecht oder rechtsmissbräuchlich Abgemahnten das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheuen und dem Begehren des Abmahnenden stattgeben. Hier könnte eine bessere Koordination unter den Betroffenen zum Nachweis des systematischen auf Einkommen durch Abmahngebühren gerichteten Verhaltens Abhilfe schaffen.

Der Kostenerstattungsanspruch des Abmahners ergibt sich in der Regel aus GoA, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB. Argumentiert wird, dass die Abmahnung im Interesse des Abgemahnten sei, da damit ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden wird. Deshalb sollten Homepagebetreiber einen Hinweis anbringen, dass im Falle rechtlicher Bedenken (bez. Impressum, Markenrechtsverletzungen etc.) eine formlose E-Mail oder ein Telefonat gewünscht wird und keine Abmahnung. Dann dürfte es für ein erkennendes Gericht schwerer sein, in der Abmahnung eine Handlung im Interesse des Abgemahnten zu sehen, die mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn übereinstimmt.
 

 
 
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